Nach Nichterscheinen

BAWAG: Elsner-Verfahren ausgeschieden

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Der Ex-BAWAG-Chef soll noch heute stationär aufgenommen werden.

Beim zweiten BAWAG-Strafprozess ist der angeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wie erwartet trotz Ladung am Landesgericht Wien am heutigen Dienstag nicht erschienen. Ein verärgerter Richter Christian Böhm hat das Verfahren gegen den herzkranken Elsner vom Hauptverfahren vorerst ausgeschieden, um das Verfahren gegen die anderen sieben Angeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, fortzusetzen.

Die Verteidiger von Elsner haben in der heutigen Verhandlung erklärt, dass sich der Ex-BAWAG-Chef noch im deutschen Bad Reichenhall befindet und noch am Dienstag zur Abklärung eines Angina-Pectoris-Vorfalls stationär aufgenommen werden solle. Auf Nachfragen von Böhm über eine Bestätigung über die stationäre Aufnahme konnten die Anwälte Elsners aber eine solche nicht vorlegen; die Aufnahme solle erst um 10 Uhr erfolgen. Böhm trug ihnen eine befristete telefonische Rufbereitschaft für heute auf. Die Anwälte seien auch für morgen, Mittwoch 9 Uhr, geladen, um den weiteren Verlauf zu besprechen.

Verärgerter Richter
Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens beantragte, dass sich der Herz-Sachverständige des Gerichts die neuen Befunde aus Bad Reichenhall besorgen soll, um die Verhandlungsfähigkeit Elsners zu prüfen, was Richter Böhm verärgerte. Elsner sei so schwer krank und laut ihren Aussagen seit Monaten in Behandlung, deshalb könne er es nicht verstehen, warum die Unterlagen nicht da seien. Die Anwälte widersprachen Richter Böhm, sie hätten immer wieder Befunde zur Verfügung gestellt. Es gehe nicht "um die Quantität, sondern um die Qualität der Unterlagen".

Elsner war im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Auf die Einvernahme Elsners wird vonseiten der Anklage nicht verzichtet. Richter Böhm will in dem Verfahren die umfangreichen Einvernahmen Elsners aus dem ersten Verfahren vorlesen. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren.

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