18. Oktober 2012 14:46

Drohung 

Bayern will Hypo-Geld zurück

Finanzminister Söder will auf der Fälligkeit der Darlehen bestehen.

Bayern will Hypo-Geld zurück
© APA/ Jäger

 Im Streit zwischen der notverstaatlichten Kärntner Hypo Alpe Adria und ihrer einstigen Mehrheitseigentümerin BayernLB (Bayerische Landesbank) , ob Kreditmilliarden der BayernLB in der Hypo Kredite sind oder Eigenkapital, fuhren die Bayern am Donnerstag schwere Geschütze auf.

Treffen mit Fekter
Für Bayern und die BayernLB sei es klar, dass es sich um Kredite handle, die zurückzuzahlen sind, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) vor Journalisten in Wien. Söder hat dazu heute mit Finanzministerin Maria Fekter (V) gesprochen.

 Sollten Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen, wäre man in München juristisch vorbereitet. Im Zweifel würde man auf der Fälligkeit des Darlehens bestehen. Es würde "die sofortige Kündigung erfolgen", sagte Söder vor den Medien. Dann seien entsprechende Schadenersatzklagen zu prüfen.

Söder gab zu bedenken, welchen Schaden eine solche Entwicklung für den Bankenplatz Österreich bedeutete. Es wäre "kein optimales Signal", wenn Investoren den Eindruck bekämen, dass ihr Geld in Österreich nicht sicher sei.

"I want my money back", sagte Söder nach seinem Gespräch mit Fekter vor Journalisten. Er pocht auf Vertragstreue. Die Hypo habe im übrigen bisher alle Verpflichtungen aus diesen Darlehensverträgen erfüllt. Die letzten Zinszahlungen für diese Darlehen seien erst im September erfolgt. Noch stünden etwas mehr als 2 Mrd. Euro der Kreditsumme aus.

Kein Vergleich
Den juristischen Streit mittels Vergleich aus der Welt zu schaffen, dafür sieht Söder keine Möglichkeit. Kredite seien rückzahlbar, Eigenkapital nicht. Der Rechtsstandpunkt Bayerns sei klar und man könne über einen Rechtsanspruch keinen Kuhhandel machen, so Söder.

Klarheit in dem Streit erwartet er in einem oder zwei Monaten.

Weil die Republik Österreich im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Bank für die Kredite der Bayern in der Hypo bürgte, hat die EU diese Garantien als Beihilfen eingestuft. Dagegen hat Österreich Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht.


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