Daten automatisch ausgetauscht

EU-Länder tauschen Daten über Einkünfte aus

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Einkommen und Pensionen der Österreicher können EU-weit gelesen werden.

Nach jahrelangem Streit haben sich nun auch Österreich, Belgien und Luxemburg bereiterklärt, nach einer Übergangsfrist Informationen über Einkünfte von Bürgern anderer EU-Staaten automatisch weiterzuleiten.

Offiziell spricht man von "Amtshilfe in Steuerfragen", das Bankgeheimnis sei nicht berührt, sagt Finanzminister Josef Pröll (V). EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta betonte hingegen am Dienstag in Brüssel, das Bankgeheimnis werde nicht als Entschuldigung akzeptiert werden, wenn ein Land die Weitergabe relevanter Informationen an die Steuerbehörden eines anderen Staates verweigere.

Daten werden automatisch ausgetauscht
Nach der heutigen Vereinbarung wird der Informationsaustausch schrittweise verschärft. Ab 2014 müssen für fünf Kategorien - unselbstständige Einkommen, Lebensversicherungen, Pensionen, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - Daten automatisch ausgetauscht werden, "wenn sie verfügbar sind".

Ab 2018 soll es aber den Austausch verpflichtend geben, unabhängig von der heutigen Daten-Verfügbarkeit. Um Daten anzufragen, brauchen die Behörden der suchenden Staaten überdies zumindest Anfangs den Namen der Person, über die sie informiert werden wollen. Ein Fischen im Trüben sei nicht möglich, sagte der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden, der Datenschutz bleibe gewährt.

Österreich pocht darauf, dass Bankeinlagen nicht in den fünf Kategorien enthalten seien, für die der automatisch Informationsaustausch gilt. Deshalb sei das Bankgeheimnis nicht ausgehebelt. Nicht mehr enthalten in der Vereinbarung über den Datenaustausch sind die Kategorien Dividenden, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Lizenzen und Tantiemen. Auch ist nun vorgesehen, dass die Daten nicht rückwirkend bis 2010 abgefragt werden können, sondern erst ab 2011.

Von der Vereinbarung nicht berührt ist die grenzüberschreitende Zinsbesteuerung, die von der EU vor fünf Jahren eingeführt wurde. Sie sieht vor, dass Österreich auf Zinseinkünfte von EU-Ausländern eine Quellensteuer einhebt und anonymisiert an ihr Heimatland überweist.
 

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