Nach von Welsbach

Elsner stellt Antrag auf Fußfessel

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Nach AvW-Boss will auch Ex-BAWAG-Chef so der U-Haft entkommen.

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird die elektronische Fußfessel beantragen, die seit Mittwoch Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist. Der Antrag wird Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche eingebracht. Ob er genehmigt wird, hat der zuständige Haftrichter im Wiener Straflandesgericht, Christian Böhm, zu entscheiden.

Gegen überfüllte Gefängnisse
Unter bestimmten Voraussetzungen soll künftig U-Häftlingen und zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilten Straftätern der Aufenthalt im Gefängnis erspart werden, um die teilweise überfüllten Justizanstalten zu entlasten. Das Justizministerium geht davon aus, dass bis zu 500 Personen jährlich ihre U-Haft bzw. Strafhaft statt in den Zellen im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen werden. Diese Maßnahme ist nur mit Zustimmung des Betroffenen und seinen Angehörigen möglich.

Elsners Rechtsvertreter haben am Mittwoch in einer Besprechung mit dem mittlerweile 75-jährigen Ex-Banker seine Zustimmung zur Fußfessel eingeholt. Auch Ehefrau Ruth Elsner zeigte sich damit einverstanden.

Gesundheit immer schlechter
Das Oberlandesgericht hatte auch die jüngste Haftbeschwerde auf Basis eines neuen medizinischen Gutachtens verworfen und die Verlängerung der U-Haft angeordnet - nach zahlreichen vorangegangenen Anträgen. In dem Gutachten war der zusehends schlechter werdende Gesundheitszustand Elsners beschrieben worden.

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