Verhandlung entfällt

Elsner zieht Antrag auf Enthaftung zurück

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Der Ex-Bawag-Boss wartet vielmehr auf den OLG-Entscheid zur Fußfessel.

Helmut Elsner hat seinen mittlerweile 16. Enthaftungsantrag überraschenderweise zurückgezogen. Das gab sein Anwalt Karl Bernhauser am Donnerstag bekannt. "Er möchte vorerst die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die anhängige Beschwerde gegen die abgelehnte Fußfessel abwarten", erläuterte Bernhauser. Damit entfällt naturgemäß die für morgen, Freitag, anberaumte Haftverhandlung im Wiener Straflandesgericht über die U-Haft.

   Der zuständige Haftrichter hatte am 21. September dem ehemaligen BAWAG-Generaldirektor den elektronisch überwachten Hausarrest verwehrt und dies sinngemäß damit begründet, dieser wäre nicht geeignet, die beim herzkranken 75-Jährigen angenommene Fluchtgefahr zu bannen. Über das dagegen vorgelegte Rechtsmittel wird der zuständige Drei-Richter-Senat frühestens in der übernächsten Woche entscheiden, teilte OLG-Sprecher Raimund Wurzer auf Anfrage mit.

   Sollte das OLG zu Ungunsten Elsners entscheiden, will Bernhauser seinem Mandanten mit einer neuen Argumentation doch noch zum Hausarrest verhelfen: Der Jurist ist der Auffassung, dass die Fußfessel als "gelinderes Mittel" im Sinn der Strafprozessordnung infrage kommt und damit eine "echte Alternative" zur U-Haft ist. Die Staatsanwaltschaft Wien teilt diese Ansicht nicht. Sie lehnt daher die Enthaftung Elsners ab, während sie den elektronisch überwachten Hausarrest als andere Form der U-Haft befürwortet hatte.
 

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