EU-Urteil

Fluglinien dürfen Gepäck-Gebühren erheben

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Davon ausgenommen ist Handgepäck, so die EU-Richter in Luxemburg.

Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag, entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter.

Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen. Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter. Für Handgepäck dürften auch keine Zusatzkosten anfallen.

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