Flugrettungsbetreiber durch EU-Gesetz in der Klemme

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Ab 2012 schreibt die EU Betreibern von Rettungshubschraubern einheitliche Sicherheitsstandards vor. Bisher gab es diese nur auf "freiwilliger Basis". Einheitliche Vorgaben existieren zwar bereits seit Ende der 1990er Jahre, bisher ist es aber den Mitgliedsstaaten freigestanden, ob sie diese in nationalem Recht verankern oder nicht. Das soll sich nun ändern.

Den Wettbewerb unter den Flugrettungs-Betreibern könnte das neuerlich anheizen. Vor allem für kleinere Betreiber mit weniger leistungsstarken Helikoptern könnte es eng werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass nur noch Hubschrauber mit einer speziellen Zulassung (Kategorie A), die die höchste Leistungsklasse erfüllen, eingesetzt werden dürfen. Das wesentlichste Merkmal dieser Helikopter sind zwei elektronisch gesteuerte, leistungsstarke Turbinen, die, verbunden mit einem speziellen An- und Abflugverfahren, auch bei Ausfall eines Triebwerkes eine sichere Landung gewährleisten.

Erst 2008 wurden die EU-weit gültigen Sicherheitsstandards im nationalen Recht verankert. Ab 2010 sollen diese (nach einer Übergangsfrist bis Ende 2009) gelten. Konkret geht es um technische, operative sowie ausbildungs- und sicherheitsspezifische Standards, die per Gesetzgeber definiert werden.

ÖAMTC hat größte Flotte

Der größte Flugretter in Österreich, die Christophorus-Flotte des ÖAMTC, hat in der jüngeren Vergangenheit kein Hehl um finanzielle Schwierigkeiten gemacht, daneben gibt es Betreiber, die regional fliegen. So etwa der burgenländische Primar Günther Schamp, der Hubschrauber-Standorte in Kärnten und Gmunden betreibt, oder Heli Tirol, dem unter dem Namen Knaus Helikopter GmbH bekannten Flugunternehmen, dem vor wenigen Tagen die Außenlandegenehmigung vonseiten des Landes Tirol entzogen worden ist. Daneben gibt es noch die ARA-Flugrettungs GmbH mit zwei Stützpunkten in Tirol und Kärnten und die SHS-Flugrettung (Schider Helicopter Service) mit vier Standorten in Tirol und Salzburg.

Schwieriger wird es für kleinere Betreiber wie etwa Schamp, der fürchtet, dass seine Hubschrauber am Boden bleiben müssen, wenn das österreichische Gesetz ab 2010 schlagend wird. Im Endeffekt gehe es ja darum "wenn Sie irgendwo verunfallen, dann wollen Sie rasch gerettet werden. Dann ist es wurscht, ob die EASA oder das Verkehrsministerium dazu nicken", zeigte Schamp gegenüber der APA wenig Verständnis für die neue Verordnung.

Wie die EU-Verordnung ab 2012 konkret aussehen soll, wird derzeit erarbeitet. Derzeit stehen das BMVIT und die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) miteinander in Korrespondenz. Es werde noch ausverhandelt, ob die neuen Bestimmungen strenger (als jene ab 2010 in Österreich geltenden) ausfallen oder diese noch aufgeweicht werden sollen. Fest steht, "jene, die diesen Standards nicht entsprechen, können keine Rettungsflüge durchführen", so ein Sprecher des BMVIT.

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