28. Dezember 2009 09:40
Was für Schritte bei einem negativen Ergebnis folgen könnten, steht laut
Stöger noch nicht fest. Klar ist für den Gesundheitsminister: "Wenn
der Kompromiss nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, muss man über
andere Möglichkeiten nachdenken."
"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung", so Stöger. Aber "Verbesserungen
in der Umsetzung" seien möglich: "Ich merke ja, dass in
vielen Gaststätten der Nichtraucherschutz nicht eingehalten wird."
Scharfe Kritik übt der Gesundheitsminister diesbezüglich an den Wirten
selbst, die "dem Nationalrat einen Kompromiss abgerungen und sich daran
zu halten" hätten.
"Wer einen Kompromiss will, muss den auch einhalten. Ich bin da
ärgerlich, wenn man das schleifen lässt", betonte Stöger. "Das
Gesetz muss eingehalten werden. Ich akzeptiere keine Ausreden." Aus
diesem Grund werde es auch keine Ausweitung der Phase für Umbaumaßnahmen
geben, diese müssten wie vorgesehen bis 1. Juli 2010 abgeschlossen sein. "Ich
werde die Übergangsfrist sicher nicht verlängern", meint. "Die
Wirte hatten lange genug Zeit zu handeln."
International sieht Stöger Österreichs Nichtraucherschutz in der Gastronomie "leider
im unteren Drittel", in anderen Ländern herrsche "mehr
Klarheit, da es dort in Gaststätten generell nicht gestattet ist, zu rauchen".
Insofern gebe es weniger Auseinandersetzungen mit dem Thema als in
Österreich, wo dies in jedem Lokal einzeln diskutiert werden müsse. "Das
ist schwieriger, aber die Wirte haben sich das so gewünscht",
meinte der Gesundheitsminister. "Der Großteil der Bevölkerung raucht
nicht. Die Wirte tun gut daran, diese Mehrheit zu berücksichtigen."
Unterschiedliche Sichtweisen
Ziel der vom Gesundheitsministerium in der Woche vor Weihnachten in Auftrag
gegebenen Erhebung des Gesetzes ist das Erfassen der verschiedenen
Sichtweisen. "Wir haben eine Evaluierung in Auftrag gegeben, wo es
prinzipiell darum geht, wie das Gesetz in der Praxis wirkt und die
Einstellung der Bevölkerung ist. Es geht auch darum, wie das Gesetz ankommt",
erklärte Stöger. "Ich gehe davon aus, dass wir im 1. Quartal
2010 vernünftige Daten haben."
Erfasst und interpretiert werden die Informationen von einem neutralen
Forschungsinstitut, geplant sind unter anderem Befragungen der Bevölkerung
sowie der Wirte. Festgestellt werden soll auch, ob und wie sich die
Einstellung zum Rauchen in der Gesellschaft generell verändert hat. Weiters
erhebt das Ministerium zeitgleich die Wahrnehmungen der einzelnen
Bezirksbehörden: Die mit der Umsetzung des Gesetzes betrauten Stellen sollen
laut Stöger die Zahl der festgestellten Übertretungen sowie Anzeigen melden.
Darüber hinaus habe er in "Problembereichen" weitere Schritte
veranlasst, meinte Stöger, der sich dabei vor allem auf das von
Nichtrauchervereinigungen oft bekrittelte Kontrollschema bezog. "Ich
habe die Bezirksverwaltungsbehörden aufgefordert, das Tabakgesetz zu
kontrollieren. Wir haben eine Latte an Anzeigen, die sind zu behandeln und
es ist auch zu strafen." Auch die Landeshauptleute hätten in den
vergangenen Tagen diesbezüglich ein Schreiben erhalten. Stattgefunden habe
außerdem ein Gespräch mit der Innung der Trafikanten bezüglich der
Einhaltung des Zigarettenverkauf-Verbots an Jugendliche.
Bevölkerung soll Verstöße anzeigen
Kritik an der Handhabung der Kontrollen, gemäß der säumige Lokale von
Privatpersonen angezeigt werden müssen und die Behörde erst danach
überprüfend einschreitet, lässt Stöger nicht gelten. Die Bevölkerung könne
etwas gegen Verstöße unternehmen, meinte er. Es sei ähnlich wie bei einer
Missachtung der Bauordnung: "Wenn der Nachbar sich nicht wehrt, wird
nichts passieren."
Als "zufriedenstellend" beurteilte Stöger die Lösung in Form eines
Erlasses für schwangere Arbeitnehmerinnen in Lokalen, die eine
Übergangsfrist genießen. Für diese ist per Gesetz im Gegensatz zu den
übrigen schwangeren Kolleginnen keine automatische Freistellung vorgesehen,
wenn sie Tabakrauch ausgesetzt sind. Die betroffenen Frauen bekommen die
Freistellung zwar nicht automatisch, können sie aber beantragen, erklärte
Stöger.
Simpel klingt Stögers Idealvorstellung für Österreichs Lokale: "Verbannen
wir die Aschenbecher und es wird weniger geraucht." Eine Gefahr für das
traditionelle Gastwesen würde eine solche Maßnahme nicht darstellen, betonte
er. "Das Rauchen gefährdet meiner Meinung nach die Kaffeehauskultur."
Wo Zigarettenkonsum verboten ist
Seit 1. Jänner gilt im Rahmen eines neuen Tabakgesetzes ein Rauchverbot in
Lokalen. Erlaubt ist der Zigarettenkonsum seither nur mehr in räumlich
abgetrennten Raucherzimmern, kleinen Gaststätten und Betrieben, die wegen
der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Das Verbot betrifft alle Lokale,
in denen Speisen oder Getränke verkauft werden - von Discos über Kantinen
bis hin zu Imbiss- und Kebabständen.
Gaststätten mit einer Verabreichungsfläche unter 50 Quadratmeter dürfen den
Konsum von Tabakwaren weiterhin erlauben. Größere Unternehmen können das
Rauchen in durch Türen abgetrennten Extra-Zimmern gestatten. Mindestens 50
Prozent der Lokalfläche müssen qualmfrei bleiben. Bis 1. Juli ist in
bestimmten Fällen eine Übergangsfrist vorgesehen: Unter anderem kann bei
Wirten, die wegen des Gesetzes einen Umbau beantragt haben, bis zu diesem
Datum uneingeschränkt geraucht werden. Dies gilt auch für Einraum-Lokale mit
50 bis 80 Quadratmeter Verabreichungsfläche, die aus bau- und
denkmalschutzrechtlichen oder feuerpolizeilichen Gründen kein Raucherzimmer
einrichten dürfen. Ob dieses Faktum vorliegt, muss vom Amt überprüft werden.
Verpflichtend ist für alle Lokale eine Ausschilderung an der Eingangstür
sowie im Lokal: Wird das Rauchen erlaubt, muss ein grünes Viereck mit einer
Zigarette aufgeklebt werden. Darf man nicht qualmen, ist eine rote Plakette
mit durchgestrichenem Glimmstängel anzubringen. Betriebe mit Nichtraucher-
und Raucherbereichen müssen beide Schilder vor dem Lokal anbringen und die
einzelnen Räume entsprechend kennzeichnen.
Wird das Qualmverbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen in der Höhe
von bis zu 2.000 Euro, bei mehreren Verstößen steigt der Strafrahmen auf bis
zu 10.000 Euro. Gäste, die verbotenerweise eine Zigarette anzünden, müssen
bis zu 100 Euro bezahlen, Wiederholungstäter bis zu 1.000 Euro.
Missachtungen müssen von Privatpersonen angezeigt werden, erst dann wird die
Behörde - das zuständige Bezirksamt - tätig.