10. März 2010 11:50
Mit der E-Medikation kann soll sowohl der Apotheker als auch der Arzt und
das Krankenhaus über die E-Card sehen, welche Medikamente bzw. Wirkstoffe
der Patient schon einnimmt. Geeinigt hat man sich nun darauf, dass Ärzte
auch freiverkäufliche Medikamente einsehen können. Dagegen hatten sich die
Apotheker bis zuletzt gewehrt, letztlich aber nun doch zugestimmt.
Mit diesem System, das unter dem Namen "Arzneimittel-Sicherheitsgurt" in
Salzburg schon erprobt wurde, soll vor allem die Patientensicherheit erhöht
werden. Wechselwirkungen von verschiedenen Medikamenten sollen damit
aufgezeigt und der Patient damit vor gesundheitlichen Schäden bewahrt werden.
Teilnahme für Patienten ist freiwillig
Ärzten und Spitälern solle es durch Vorliegen einer umfassenden
Medikationsliste ermöglicht werden, die Qualität ihrer Verordnungen zu
verbessern und aufeinander abzustimmen. Den Apothekern kommt als Abgeber die
Rolle eines zweiten Sicherheitsnetzes zu.
Die Teilnahme an der E-Medikation für den Patienten wird freiwillig sein.
Grundsätzlich sollen zwar alle Österreicher einbezogen werden, es soll aber
eine Opting-Out-Möglichkeit geben. Das heißt, wer nicht will, kann für sich
eine Ausnahme verlangen.
Wie hoch die Einsparungen dadurch, dass Mehrfachverordnungen verhindert oder
Spitalsaufnahmen durch unerwünschte Arzneimittel-Wechselwirkungen reduziert
werden, ausfallen können, lässt sich noch nicht abschätzen. Umgekehrt sind
auch die Kosten für die Installierung des Systems vorerst noch offen. Auch
die Software muss noch gefunden werden, festgehalten wurde aber auf Wunsch
der Apotheker, dass der technische Betrieb über die Software-Lösung der
pharmazeutischen Gehaltskassa laufen kann.
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Das Gesundheitsministerium versichert, dass die E-Medikation
unter strenger Einhaltung des Datenschutzes realisiert werde. Fest
steht, dass die Daten zwar über die E-Card abgerufen, aber nicht dort,
sondern auf einem großen Server gespeichert werden sollen. Die genaue
Lösung ist vorerst noch offen, es soll aber im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) erfolgen, die
derzeit ausgearbeitet und spätestens 2012 in Kraft treten sollen.
Bei der ELGA soll nach den derzeitigen Plänen letztlich der Patient
selbst der Kontrolleur seiner Daten sein, weil nur er einen Zugriff
auf alle seine elektronisch gespeicherten Gesundheitsdaten erhalten
soll. Die Gesundheits-Dienstleister sollen nur die jeweils für sie
relevanten Daten des Patienten einsehen können. An der technischen
Umsetzung wird aber noch gearbeitet.
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