Grundbuchsgebühr

Karl gegen "Panikmache" und "Falschinformation"

Teilen

Eintragungsgebühr bei Schenkung und Erbschaft weiter nach Einheitswert berechnet.

Justizministerin Beatrix Karl (V) trat am Montag der Kritik der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer an der Grundbuchgebührennovelle entgegen. Diese "Falschinformationskampagne" und "Panikmache" sei zurückzuweisen. Eine "Erbschaftssteuer durch die Hintertür" - vor der Notare-Präsident Ludwig Bittner gewarnt hatte - werde es nicht geben, versicherte Karl in einer Aussendung. Bei Erbschaften und Schenkungen in der Familie werde sich nichts ändern, also die Eintragungsgebühr nicht steigen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat - mit Reparaturfrist 1. Jänner 2013 - die alte Regelung für die Grundbuch-Eintragungsgebühr aufgehoben. Karl hat nun einen Entwurf für eine Novelle in Begutachtung gegeben. Dieser stieß auf scharfe Kritik des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) und der Notariatskammer. Sie befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr.

Ihr Ziel sei es, eine "Gebührenlawine" zu verhindern, hielt Karl dem entgegen. Die von ihr vorgeschlagene Novelle sei aufkommensneutral. Aufgrund zahlreicher Ausnahmen werde sie zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.