Hypo

Ministerium rief VfGH wegen schwarzer Akten an

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Finanzressort beharrt auf Rechtsmeinung.

Der Verfassungsgerichtshof muss sich wie erwartet mit der Frage beschäftigen, ob die Schwärzung von Akten für den Hypo-Untersuchungsausschuss zulässig ist oder nicht. Das Finanzministerium hat sich in diesem Zusammenhang am gestrigen Dienstag an das Höchstgericht gewandt, bestätigte eine Sprecherin von Minister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Mittwoch gegenüber der APA.

Die Parlamentarier sind der Meinung, dass das Unkenntlichmachen von Dokumenten nicht erlaubt ist, weil es neuerdings ohnehin die Möglichkeit gibt, Akten als vertraulich einzustufen. Mehrere Stellen hatten geschwärzte Akten geliefert, argumentiert wurde unter anderem mit dem Bankgeheimnis oder Datenschutz. Da man auch bei diversen Aussprachen auf keinen grünen Zweig kam, zeichnete sich zuletzt schon ab, dass die Sache vorm VfGH landen wird.

Der U-Ausschuss hatte, wie es die formalen Regeln als Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht vorsehen, letzte Woche einen sogenannten Beharrungsbeschluss an Finanzministerium und Fimbag gefasst. Damit wurde das Finanzressort aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen insbesondere vier bestimmte Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes unabgedeckt vorzulegen.

Noch am selben Tag, als die Aufforderung im Ressort eintraf, stellte das Ministerium in einem der APA vorliegenden Antwortschreiben an die Ausschuss-Vorsitzende Nationalratspräsidentin Doris Buers (SPÖ) klar, dass man nicht nachliefern wird. Das Ressort beharrt nämlich auf seiner Rechtsmeinung und verweist etwa auf ein Gutachten des Universitätsprofessors Nicolas Raschauer: Demnach könne es erforderlich sein, "bestimmte vorzulegende Aktenteile zu schwärzen bzw. abzudecken", denn "zwingende Geheimhaltungsansprüche" würden auch durch das "neue Informationsordnungsregime" des Nationalrats nicht aufgehoben.

In dem Schreiben an Bures bekräftigt das Ressort, "an einer raschen Klärung der Rechtslage interessiert zu sein", weshalb man noch am Dienstag den für eine solche Klärung zuständigen Verfassungsgerichtshof angerufen hat. "Damit leistet das Bundesministerium für Finanzen einen weiteren Beitrag zur transparenten Aufklärung der Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria", betonte man.
 

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