Ökodesign-Richtlinie

EU-Kommission stoppt Filterkaffee-Maschinen

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Aus für Stromfresser: Gerät muss sich nach fünf Minuten abstellen.

Die EU-Kommission will stromfressende Kaffeemaschinen kaltstellen. Im Zuge ihrer Ökodesign-Richtlinie sollen einzelne Automaten bereits nach fünf Minuten vom Netz gehen. Die Regelung soll am 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

Ziel der Brüsseler Initiative ist, den Stromverbrauch elektrischer Haushaltgeräte weiter zu drosseln. Kaffeezubereitung für den gewerblichen Gebrauch sei von der Verordnung ausgenommen.

EU kritisiert Warmhaltefunktion
Die Kommission teilte dazu am Sonntag in Brüssel mit, es gehe bei den neuen Regeln nicht um Haushalts-Kaffeemaschinen generell, sondern nur um deren Warmhaltefunktion. Die Hersteller könnten entscheiden, ob sie es den Verbrauchern ermöglichen, die automatische Abschaltung der Warmhaltefunktion wieder abzustellen, teilte eine Sprecherin der Behörde mit.

Für Filter-Kaffeemaschinen mit einer Isolierkanne solle eine Wartezeit von fünf Minuten gelten. Bei Maschinen ohne Isolierbehälter sei eine Wartezeit von maximal 40 Minuten geplant.

Massive Kritik
Die Regelung trifft teilweise auf massive Kritik. "Die EU sollte sich um wichtige Themen kümmern. Die Heizdauer von Kaffeemaschinen gehört mit Sicherheit nicht dazu", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp dem Blatt. Die Unternehmensverbände (UV) Nord kritisierten, die "Regelungs-Wut" der EU stelle die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Zuletzt war bekannt geworden, dass die EU Staubsauger mit hohem Stromverbrauch zum 1. September 2014 verbietet.

Seit Jahren setzt Brüssel immer mehr Produkte auf eine Energiesparliste. Mit den Regeln will die EU den Stromverbrauch der Haushalte senken und das Klima schonen.

Ursprünglich galt die Ökodesign-Richtlinie nur für elektrische Geräte wie Fernseher, Geschirrspüler oder Lampen. Seit der Gesetzesreform 2009 stellt Brüssel aber auch Geräte auf den Prüfstand, die den Umgang mit natürlichen Ressourcen verbessern können. Die Kommission wird jedes Mal nur aktiv, wenn die EU-Staaten zustimmen. Das Gesetz soll helfen, das Klimaziel der EU bis zum Jahr 2020 einzuhalten.
 

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