Die Steuerpläne der neuen deutschen Regierung

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Wachstumsbeschleunigungsgesetz heißt es in Berlin. Gemeint sind Entlastungen von Familien und Unternehmen im Umfang von 8,4 Mrd. Euro.

KINDERGELD - In dem Gesetz wird die Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro geregelt. Zugleich wird das Kindergeld um 20 Euro pro Kind auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht, für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Monat gezahlt.
Bei höheren Einkommen wird das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, da die Steuerermäßigung durch den Freibetrag dann in der Regel höher ist.

MEHRWERTSTEUER - Übernachtungen in deutschen Hotels und Fremdenzimmern könnten bald billiger werden. Auf Beherbergungsleistungen soll künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % statt des vollen Satzes von 19 % erhoben werden.
Hintergrund ist eine EU-Entscheidung vom März, die ermäßigte Mehrwertsteuersätze für bestimmte Dienstleistungen grundsätzlich erlaubt. Vor allem die CSU-geführte bayerische Landesregierung drängte auf den Steuerrabatt. Offen ist, ob alle Hotels die Ersparnis an ihre Gäste weitergeben.

ERBSCHAFTSTEUER - Für Unternehmenserben werden die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei der Übernahme von Familienbetrieben gelockert werden. Bisher lautete die Auflage, dass die Erben die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten müssen, jetzt sollen es nur noch 5 Jahre sein.
Verringert wurde auch die Anforderung an die Summe der gezahlten Löhne nach diesen fünf Jahren. Auch für private Erbschaften gilt die Ermäßigung der Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten. Für sie gilt bei Erbschaften ab 75.000 Euro ein Steuersatz von 15 statt 30 %, bei Erbschaften ab 13 Mio. Euro ein Satz von 35 statt 50 %.

UNTERNEHMENSTEUER - Zur Entlastung von international tätigen Konzernen, aber auch von mittelständischen Unternehmen werden Einzelheiten der Unternehmensteuerreform von 2008 korrigiert. So soll die Möglichkeit für Firmen vereinfacht werden, Verluste steuermindernd geltend zu machen. Auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden. Die bisher geltenden strengeren Bestimmungen waren vor allem im Zuge der Wirtschaftskrise von den Unternehmen als starke Belastung kritisiert worden.

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