Antrag abgewiesen

AvW: Auer-Welsbach bleibt in U-Haft

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Der Gründer der vergangene Woche in Konkurs gegangenen AvW-Gruppe, Wolfgang Auer-Welsbach, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Wie sein Anwalt Franz Großmann am Montag auf Anfrage erklärte, sei dem Enthaftungsantrag bei der Haftprüfungsverhandlung am Montag nicht stattgegeben worden.

Auer-Welsbach war am 23. April verhaftet worden und sitzt seither in der Justizanstalt Klagenfurt. Ihm werden Betrug und Untreue vorgeworfen. Am 4. Mai meldeten schließlich die AvW-Gruppe und die AvW Invest AG Konkurs an. Die Gesellschaften sind laut Konkursantrag mit mehr als 50 Mio. Euro überschuldet.

Die rund 12.500 Betroffenen, die Genussscheine der AvW-Invest gekauft haben, bekommen ihr Geld wahrscheinlich großteils nicht mehr zu sehen. Masseverwalter Gerhard Brandl rät ebenso wie die Gläubigerschutzverbände den Anlegern, mit der Forderungsanmeldung im Konkursverfahren noch zu warten, bis der Oberste Gerichtshof (OGH) über den Ausschluss des Kündigungsrechts bei den Genussscheinen entschieden hat.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wegen der Genussschein-Klauseln eine Verbandsklage eingebracht, weil er der Meinung ist, dass der Ausschluss der außerordentlichen Kündigung rechtswidrig ist.

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