Richterspruch

EuGH-Urteil: AUA-KV wirkt auch bei Tyrolean

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Vorabentscheidung des Gerichtshofs - OGH muss Letztentscheidung treffen.

Auch bei einem Betriebsübergang wirkt ein alter Kollektivvertrag nach, erklärte der EuGH am Donnerstag in einer Vorabentscheidung zum Streit zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer in der Frage des umstrittenen Übergangs des fliegenden Personals von AUA auf Tyrolean von Mitte 2012. Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofs muss der Oberste Gerichtshof in Österreich die Letztentscheidung treffen.

Tiefschlag für die AUA
Es gilt dies als ein - nicht unerwarteter - Tiefschlag für die AUA. Die österreichische Lufthansa-Tochter hat den Austrian-Kollektivvertrag vor etwas mehr als zwei Jahren aufgekündigt und den AUA-Flugbetrieb auf die billiger operierende Tochter Tyrolean übersiedelt.

In der EuGH-Vorabentscheidung heißt es nun, "nach dem Übergang erhält der Erwerber die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen bis zur Kündigung oder zum Ablauf des Kollektivvertrags bzw. bis zum Inkrafttreten oder bis zur Anwendung eines anderen Kollektivvertrags in dem gleichen Maße aufrecht, wie sie in dem Kollektivvertrag für den Veräußerer vorgesehen waren. Die Mitgliedstaaten können den Zeitraum der Aufrechterhaltung der Arbeitsbedingungen begrenzen, allerdings darf dieser nicht weniger als ein Jahr betragen."

Betriebsübergang ist Kernpunkt des Sparprogramm
Der Betriebsübergang auf die kostengünstigere Tochter Tyrolean war ein wesentlicher Punkt im AUA-Sparprogramm. Die AUA hat von dem Umstieg auf ein für sie günstigeres Dienstrecht ihren Sanierungserfolg abhängig gemacht. Donnerstag Mittag tagt der Aufsichtsrat der AUA.

Ob der Betriebsübergang an sich rechtens ist, bleibt bis zum Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) offen.
 

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