Beschwerde

Frequenzauktion: "Drei" zieht vor Höchstgerichte

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Trionow: Auktionsverfahren war rechtswidrig. Beträchtlicher Schaden für Drei.

Der Mobilfunkanbieter "Drei" (Hutchison) will seine Ankündigung ernst machen und gegen die Bescheide aus der Frequenzauktion beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde einbringen. Gleichzeitig werde man aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung der Höchstgerichte beantragen, teilte Drei am Dienstagabend mit.

"Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt", so CEO Jan Trionow in einer Presseaussendung des Unternehmens. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich.

"Drei" stellte schon während Auktion Anträge auf Abbruch
Trionow geht davon aus, dass die "schweren Verfahrensmängel" zu einer Aufhebung des Frequenzzuteilungsbescheides führen werden. Bereits während der Auktion habe Drei wiederholt Anträge auf Abbruch des Verfahrens gestellt. Von Beginn weg sei die Multiband-Auktion durch eine intransparente Verfahrensordnung und ein unverhältnismäßiges Auktionsdesign "extrem auf Erlösmaximierung" ausgerichtet und habe damit gegen die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstoßen.

Zudem habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Transparenzregel während der Auktion "unzulässig und diskriminierend" geändert. Außerdem seien mit der Multiband-Auktion einige Frequenzpakete zur Nutzung per 1. 1. 2018 versteigert worden, obwohl Betreiber für diese Pakete bei früheren Auktionen Nutzungsrechte bis Ende 2019 erworben hätten. Das stelle eine materielle Enteignung dar und führe außerdem zu einer Rechtsunsicherheit für alle Anbieter.

Eine Konsultation des Auktionsverfahrens mit den Mobilfunkanbietern vorweg habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) als "nicht zweckmäßig" verweigert. Jetzt sei das Verfahren nur mehr durch eine Neuausschreibung der Auktion zu sanieren, Trionow.
 

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