Frühpensionierungen bei ÖBB nicht nachvollziehbar

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Nach dem Skandal um die Krankenakten scheinen die Österreichischen Bundesbahnen in einen neuen Strudel zu geraten. Laut einem vom Bundeskriminalamt beauftragten Gutachter war nämlich jede zweite Frühpensionierung bei ÖBB, Post und Telekom Austria nicht mehr nachvollziehbar. Trotzdem wurde der Akt von der Staatsanwaltschaft niedergelegt, berichtet die Wiener Stadtzeitung "Falter".

Eine Sonderkommission des BKA hat rund 4.000 Fälle von Frühpensionierungen, die laut Verdacht der Ermittler aufgrund von Gefälligkeitsgutachten gewährt worden seien, untersucht. Die Soko des BKA überreichte der Staatsanwaltschaft Wien 1.560 Aktenordner und sah neunzig Prozent der untersuchten Fälle als verdächtig an. Es waren seltsame Zufälle, die die Fahnder damals aufspürten. Manche Mitarbeiter von Post, Telekom, Postbus AG und ÖBB wurden schon mit 45 Jahren krankheitsbedingt in Frühpension geschickt, obwohl sie nach der Pensionierung plötzlich wieder pumperlgesund wirkten, berichtet der "Falter".

Ärzte haben demnach immer exakt jene Krankheit dokumentiert, die die unerwünschten Dienstnehmer nur für ihren angestammten Arbeitsplatz untauglich machten. Postbus-Chauffeure stöhnten etwa unter Rückenleiden, Briefträger klagten über Bandscheibenvorfälle. Fast nie wurde "generelle Arbeitsunfähigkeit" attestiert.

Der Hintergrund liegt im Beamtendienstrecht. Es sieht vor, dass Beamten, ein "gleichwertiger anderer Arbeitsplatz" angeboten werden muss, ehe man sie in Frühpension schicken darf. Doch die Staatsbetriebe hatten solche Arbeitsplätze nicht mehr zur Verfügung, sie wollten ja Personal abbauen. Das Durchschnittspensionsalter wurde auf 52 Jahre gesenkt.

Die Staatsanwaltschaft setzte nun einen Gerichtsmediziner ein. Stichprobenartig überprüfte dieser 45 Gutachten, die zu den Frühpensionierungen führten und stellte fest, dass jede zweite Frühpensionierung nicht mehr nachvollziehbar war. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Strafverfahren ein - das Justizministerium genehmigte das Vorhaben laut Weisungsakte.

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