23. Februar 2010 10:25
Das österreichische Glücksspielmonopol ist in erster Etappe gekippt worden.
Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH verstößt das Monopol gegen die
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und somit gegen EU-Recht.
Konkret stößt sich der EuGH-Anwalt an der gesetzlichen Anforderung, dass
Glücksspiel-Gesellschaften ihren Sitz in Österreich haben müssen.
Diskriminierend sei auch, dass Firmen aus dem EU-Ausland von der Bewerbung
für die Spielbanken- und Glücksspiel-Lizenzen ausgeschlossen werden. Der
Monopolist Casinos Austria kann in der heutigen Stellungnahme "keine
Kritik am Monopol selbst" erkennen. Die Konkurrenz sieht sich hingegen
durch den EuGH bestätigt. Möglicherweise könnte die seit langem in Arbeit
befindliche Novelle des heimischen Glücksspielgesetzes nun schneller kommen
als geplant.
Die Einschätzung des Generalanwaltes ist für EU-Richter nicht bindend, aber
sie folgen ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil wird noch
heuer erwartet.
Die EU-Richter sollen in dem Fall (C-64/08) nach Bedenken des Landesgerichts
Linz klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden
Strafvorschriften EU-rechtskonform sind. Ein deutscher Staatsbürger, der in
erster Instanz wegen unerlaubten Glücksspiels zu einer Geldstrafe verurteilt
wurde, hatte argumentiert, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften
in Österreich die Gefahren der Spielsucht und die Präventionsmöglichkeiten
nicht untersucht worden seien.
Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Bestimmung, dass Glücksspiel-Firmen
in Österreich sitzen müssen, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit,
mit der unmittelbar eine Diskriminierung von Spielbanken eingeführt werde,
die im EU-Ausland beheimatet sind. Im vorliegenden Fall sei die Beschränkung
auch durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit nicht
zu rechtfertigen.
Der Ausschluss von Mitbewerbern im EU-Ausland bei der Ausschreibung für
Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken sei ebenfalls diskriminierend.
Der Anwalt sieht keine schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der
Gesellschaft berührt. Über die Werbung der monopolisierten Spiele wie Toto
und Lotto-Jackpot, die der deutsche Staatsbürger ebenfalls ins Treffen
führte, müsse das Linzer Gericht befinden, so der EU-Jurist.
Novelle zum Glücksspielgesetz dürfte nun schneller kommen
Insider gehen davon aus, dass durch die heutigen Schlussanträge die schon
lange erwartete Novelle des österreichischen Glücksspielgesetzes nun doch
schneller auf den Weg gebracht werden könnte. Im zuständigen
Finanzstaatssekretariat wollte man dazu keine Stellungnahme abgeben.
Hauptpunkt der Novelle ist die Reparatur der EU-widrigen Passagen.
Mit dem neuen Gesetz soll die Basis für die Ausschreibung der Casinos- und
Lotterie-Lizenzen geschaffen werden, die momentan in Händen der Casinos
Austria bzw. der Österreichischen Lotterien sind. Die 2012 auslaufenden
Konzessionen für die sechs Spielbanken in Wien, Graz, Linz, Salzburg,
Innsbruck und Bregenz sollen wahrscheinlich noch heuer ausgeschrieben werden
- diesmal EU-weit und wahrscheinlich einzeln statt im Paket. Sollte die
ausländische Konkurrenz den Zuschlag - vor allem für den lukrativen Standort
Wien - bekommen, würden das den Casinos Austria ordentlich zusetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle ist das sogenannte kleine
Glücksspiel. Hier hatte es sich zuletzt an der Frage gespießt, welche
Kompetenzen die Länder bzw. der Bund bekommen und wohin die Steuereinnahmen
fließen. Laut einem Insider dürfte man mittlerweile aber "auf
der Zielgeraden" sein.
Die Casinos Austria meinten in einer Reaktion, die Schlussanträge des
EuGH-Generalanwalts hätten "keine Auswirkungen auf unsere
Konzessionen". Das Gericht kritisiere das geltende Glücksspielgesetz
und halte eine Änderung für nötig, die allerdings schon im
Begutachtungsentwurf vom November 2007 berücksichtigt worden sei.
Erfreut zeigte sich naturgemäß die Konkurrenz. Der
Online-Sportwettenanbieter bwin sieht den heimischen Gesetzgeber gefordert,
eine EU-konforme Regelung umzusetzen und verwies auf die Öffnung des
Glücksspielsektors in Italien.
Für Franz Wohlfahrt, Boss des Spielautomatenbetreibers Novomatic, bekräftigt
der Schlussantrag, "dass eine grundlegende Reform des österreichischen
Glücksspielgesetzes, wie sie vom Bundesministerium für Finanzen angestrebt
wird, erforderlich ist." "Aus Gründen der Rechtssicherheit"
sollten dabei auch die Rahmenbedingungen für den Automatenbetrieb präzisiert
werden, so Wohlfahrt.
Glücksspiel-Novelle in den nächsten Wochen
Die schon lange erwartete österreichische Glücksspielgesetz-Novelle
wird voraussichtlich "in den nächsten Wochen" in den Ministerrat
kommen, möglicherweise noch im März, bestätigte
Finanzministeriums-Sprecher Harald Waiglein. Das neue
Glücksspielgesetz wird die Regelung über die EU-weite Ausschreibung
der Lotterie-und Casinos-Lizenzen enthalten.
2012 laufen die Konzessionen für die sechs Spielbanken in Wien, Graz,
Linz, Salzburg, Innsbruck und Bregenz aus, die momentan in Händen der
Casinos Austria sind. Dass diese noch heuer ausgeschrieben werden
sollen, wollte Waiglein nicht bestätigen. Bevor man sich auf die
Modalitäten und den Zeitpunkt der Lizenz-Vergabe festlegt, brauche man
eine gesetzliche Grundlage. Dann werde "nach Zweckmäßigkeiten" eine
Entscheidung getroffen.
Beim strittigsten Punkt der Novelle, dem kleinen Glücksspiel, sei man
"recht weit", meinte Waiglein. Wegen des Automatenspiels hatte sich
ein Konflikt zwischen Bund und Ländern entbrannt - man hatte sich
bisher nicht darüber einigen können, wie die Steuereinnahmen
aufgeteilt werden. Nun dürfte ein Kompromiss gefunden sein, Details
nannte der Sprecher von Finanzminister Pröll nicht.
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