Konditionen verbessert

Heta: Rückkaufangebot Kärntens veröffentlicht

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Annahmefrist 7. Oktober - Zweidrittelmehrheit notwendig.

Kärnten und der Bund haben am Dienstag ein zweites Rückkaufangebot für die Heta-Gläubiger gelegt. Die Annahmefrist läuft bis zum 7. Oktober, der angestrebte Vergleich bedeutet für die Vorranggläubiger, dass rund 90 Prozent ihrer Forderungen erfüllt werden. Für die Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, Finanzministerium und Land Kärnten sind zuversichtlich, dass es diesmal klappt.

Wie im ersten Angebot im Frühjahr gibt es die Möglichkeit einer sofortigen Barablöse. Vorranggläubiger bekommen 75 Prozent des Nominales, Nachranggläubiger 30 Prozent. Dazu gibt es nun eine Tauschoption. Vorranggläubiger können ihre Heta-Bonds gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie eintauschen, die Laufzeit steht dabei noch nicht exakt fest, laut der Berechnungsformel im Angebot liegt sie bei etwa 18 Jahren. Auch für Nachranggläubiger gibt es die Möglichkeit von Nullkupon-Anleihen, allerdings mit wesentlich längerer Laufzeit, nämlich 56 Jahre. Dazu wird eine Nachzahlung in Aussicht gestellt, falls die Heta-Recovery mehr einbringt als prognostiziert. Nach einer Behaltedauer von 60 Tagen können diese Papiere zum tagesaktuell berechneten Barwert an den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF), der den gesamten Deal abwickelt, zurückverkauft werden.

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