AK OÖ erreichte Vergleich

Leiharbeit: Chef kündigte Schwangere

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Die Frau war über eine Leiharbeitsfirma als Hilfskraft beschäftigt.

Die Arbeiterkammer OÖ hat für eine Frau, die wegen ihrer Schwangerschaft gekündigt wurde, außergerichtlich 2.000 Euro Schadenersatz erwirkt. Die Beendigung eines Dienstverhältnisses, weil man Nachwuchs erwartet, sei eine Geschlechter-Diskriminierung und gesetzeswidrig - auch wenn sich die Betroffene wie in diesem Fall noch in der Probezeit befinde, so die AK am Montag in einer Aussendung.

Die Frau war über eine Leiharbeitsfirma als Hilfskraft beschäftigt. Noch in der Probezeit wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Die Frau meldete das am nächsten Tag gleich an ihrem Arbeitsplatz und bei der Leasing-Firma. Ihrer Bitte, nicht mehr so schwer heben zu müssen, wurde nicht entsprochen. Wenig später bekam sie Beschwerden und meldete sich krank. Daraufhin wurde sie telefonisch informiert, sie brauche gar nicht mehr zu kommen - sie werde ohnehin nicht mehr gebraucht, weil sie schwanger sei.

Die AK nahm sich des Falls an. Nach bevor es zu einem Prozess kam, wurde ein Vergleich ausgehandelt: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt und die Frau bekam 2.000 Euro Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung.

 

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