Bescheid aufgehoben

Semmering-Tunnel: Nackt-Protest erfolgreich

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"Alliance for Nature" prüft Beschwerde beim BVWG gegen 2. UVP-Bescheid.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits im Februar den UVP-Genehmigungsbescheid von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) zum umstrittenen Bahn-Großprojekt "Semmeing-Basistunnel neu" aufgehoben hat, haben die Höchstrichter nun auch den Wasserrechtsbescheid des Umweltministeriums für rechtswidrig erkannt.

Nackter P(r)otest gegen Semmeringtunnel



   Die VwGH-Entscheidung wurde der Umweltschutzorganisation "Alliance for Nature" als beschwerdeführender Partei am 26. Juni zugestellt. Begründet wurde die Aufhebung des Wasserrechtsbescheids mit formalen Gründen, weil "in einer Konstellation, in der ein Bescheid die notwendige Grundlage (für die Erlassung) eines anderen Bescheids bildet, im Falle der Aufhebung des erstgenannten Bescheides (...) dem darauf aufbauenden Bescheid die Rechtsgrundlage entzogen wird und dieser gleichfalls aufzuheben ist", heißt es in dem Erkenntnis.

Mit anderen Worten: Weil der Wasserrechtsbescheid auf dem inzwischen aufgehobenen UVP-Bescheid basierte, musste auch der Wasserrechtsbescheid aufgehoben werden.

Verkehrsministerin Bures hält an dem Großprojekt fest und hat vor kurzem einen zweiten UVP-Bescheid ausgestellt. "Alliance for Nature" prüft nun eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung hätte, wie "Alliance"-Generalsekretär Christian Schuhböck in einer Aussendung am Montag erklärte.
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