Keine Exporthaftung

Staat übernimmt keine Haftung für Geschäfte mit Syrien

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Geschäfte mit Afghanistan, Libyen, Syrien oder Jemen staatlich nicht abgesichert.

Österreichischen Unternehmen stehen für Exportgeschäfte oder Auslandsinvestitionen in weltweit 17 Länder derzeit grundsätzlich keine Deckungsmöglichkeiten für wirtschaftliche oder politische Risiken durch den Staat zu. Unter diesen Ländern befinden sich etwa die aktuellen Kriegs- und Krisenländer Afghanistan, Libyen, Syrien, Jemen oder Nordkorea.

Generell ist laut den aktuellen Deckungsrichtlinien der Oesterreichische Kontrollbank (OeKB), die auf diesem Gebiet für den Bund tätig ist, eine Deckung für nicht-marktfähige Risiken möglich, nicht jedoch für marktfähige Risiken, die am privaten Versicherungsmarkt abgesichert werden können. Als marktfähige Risiken gelten demnach wirtschaftliche und politische Risiken von Schuldnern bzw. Garanten in einem EU- oder OECD-Land, ausgenommen Chile, Griechenland, Israel, Mexiko, Südkorea und Türkei, mit einer Risikodauer unter zwei Jahren.

Keine staatliche Deckung der Risiken - oder nur unter Ausnahmen - bietet die OeKB demnach auch für Eritrea, Haiti, der Demokratischen Republik Kongo, Mali, den Palästinensischen Gebieten, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Tschad, Venezuela und der Zentralafrikanischen Republik an. Zu den Ausnahmen zählt etwa das Vorliegen von Drittlandsicherheiten.

Für den Irak ist etwa eine Deckung auf strikter Einzelfallbasis für traditionelle Exporteure unter Berücksichtigung des Abnahmeortes möglich. Zudem sind bankmäßige Sicherheiten erforderlich.

Bei Projekten mit einer Reihe von Ländern sind grundsätzlich risikobeschränkende Bedingungen vorgesehen. Die tatsächlichen Deckungsmöglichkeiten hängen im Einzelfall sehr von den projektbezogenen Maßnahmen und Sicherheiten ab, etwa Rück-, Mit-oder Parallelversicherung durch andere nationale Exportkreditagenturen.

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