UBS zahlt Rekordstrafe im Steuerverfahren

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Mit einer Rekordzahlung legt die UBS ein weiteres Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei. Die Einigung mit der Staatsanwaltschaft Bochum kostet die größte Schweizer Bank eigenen Angaben zufolge rund 300 Mio. Euro.

Nordrhein-Westfalen hatte wiederholt CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder gekauft, dabei ging es auch um Milliardenbeträge in der Schweiz.

Die Geldstrafe belastet das Ergebnis der UBS im zweiten Quartal. Trotzdem steigerte die Bank den Gewinn um 15 Prozent auf 792 Millionen Franken und schnitt damit etwas ab als von Analysten erwartet. Im Vorjahresquartal hatten Altlasten noch stärker zu Buche geschlagen.

Nach Sparten verbuchte die Investmentbank einen Gewinnsprung um 36 Prozent auf 579 Mio. Franken. Den größten Rückschlag im Vergleich zum Vorquartal musste die UBS bei der Vermögensverwaltungssparte hinnehmen, deren Vorsteuerergebnis mit 355 Mio. Franken um 43 Prozent niedriger ausfiel. In diesem Bereich ist die Geldstrafe für das deutsche Steuerverfahren enthalten. Der Bank gelang es, zwischen April und Juni 10,7 Mrd. Franken an Neugeldern für seine Vermögensverwaltung zu gewinnen.

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Die Eigenkapitalquote (TIER 1 nach Basel III) der Bank stieg im Lauf des zweiten Quartals von 13,2 auf 13,5 Prozent. Damit konnte die UBS die Quote über der 13-Prozent-Schwelle halten, was insbesondere die Aktionäre freuen dürfte, weil die Bank diese Schwelle als Voraussetzung für die Ausschüttung einer höheren Dividende genannt hat.

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