EU-Gesetz

"Uhudler" darf weiter verkauft werden

Teilen

Um den Fortbestand zu sichern soll der "Uhudler" als Obstwein deklariert werden.

Einen Lösungsvorschlag zur Rettung des "Uhudlers" hat Burgenlands Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld (ÖVP) am Mittwoch in Donnerskirchen präsentiert: Der Weiterbestand des Direktträger-Weines aus dem Südburgenland soll durch eine Änderung im Österreichischen Weingesetz gesichert werden, so Liegenfeld. Vorteil dieser Lösung sei, dass die Europäische Weinmarktordnung nicht geändert werden müsste.

Obstwein statt Wein
Bei dem Lösungsansatz gehe es darum, die Uhudler-Traubensorten ins Weingesetz zu implementieren. Das sei möglich, indem man mit diesen Traubensorten einen Obstwein produziere. "Es wird sich für die Uhudlerbauern nichts ändern außer vier Buchstaben. Sie schreiben nicht mehr drauf 'Wein aus Österreich', sondern 'Obstwein aus Österreich'. Das Erscheinungsbild wird ein ganz ähnliches sein wie bisher und das ist uns sehr wichtig", sagte Liegenfeld.

Dazu brauche man keine EU-Ausnahmeregelung. Damit könnten auch mehrere Uhudler-Traubensorten angepflanzt werden. "Dieser Lösungsweg ist ein guter", meinte Liegenfeld. Auch die juristischen Probleme werde man so lösen können.

Eine geografische Ursprungsbezeichnung mit einem geschützten Logo soll ermöglichen, dass die Uhudler-Anbaugebiete genau definiert werden. Wenn der Verein der Freunde des Uhudlers sich der Zertifizierung unterziehe, "dann kann er genau definieren, wo Uhudler angebaut werden kann", erklärte Liegenfeld. Die Marke "Uhudler" sei bereits eine geschützte Marke des Vereins. Eine Auspflanzung soll nur auf Weinbaufluren erlaubt sein, damit man keine "Inflation" auslöse.

"Kultgetränk"
Mit dem heute präsentierten Vorschlag von Landesrat Liegenfeld sei die Basis dafür gelegt, dass der Uhudler Zukunft habe, erklärte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP). Im EU-Recht sei verankert, dass nur Keltertrauben klassifiziert werden dürfen, die der Art Vitis Vinifera angehören. "Mit dem jetzt aufgezeigten Weg ist es möglich, eine Lösung zu finden, die auch nachhaltig ist", sagte Rupprechter. Der Uhudler stehe für eine Tradition und habe sich "zum Kultgetränk" entwickelt, das zur Identität des Südburgenlandes gehöre.

Natürlich müsse man sich auch bemühen, auf EU-Ebene eine Anpassung vorzunehmen, um aus der derzeitigen Übergangsregelung für den Uhudler eine Dauerregelung zu schaffen. Jedoch habe in diesem Bereich ausschließlich die Kommission das Initiativrecht: "Und da etwas zu bewegen, das dauert sehr lange", meinte Rupprechter."

Die Lösung als Obstwein, gepaart mit der geografischen Ursprungsbezeichnung schütze den Uhudler in seinen traditionellen Anbaugebieten, sagte der Präsident des Bundesweinbauverbandes, Johannes Schmuckenschlager. Der Obmannstellvertreter des "Vereins der Freunde des Uhudlers", Josef Pfeiffer, bedankte sich "für die schnelle Reaktion, um eine Lösung herbeizuführen". "Ich glaube, mit der Änderung in Weingesetz ist die Lösung langfristig möglich", sagte Pfeiffer. Der Verein stehe "voll und ganz hinter dieser Lösung".

Er rechne mit großer Zustimmung im Nationalrat bei der Änderung des Weingesetzes, sagte Liegenfeld. Die Novelle, bei der auch die Uhudler-Lösung eingearbeitet werden soll, dürfte im Herbst dieses Jahres beschlossen werden.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.