Kreditwirtschaft

VfGH-Klage gegen Kursgewinnbesteuerung

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Heimische Kreditwirtschaft wehrt sich gegen die Besteuerung.

Die heimische Kreditwirtschaft macht jetzt mit ihrem angedrohten Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) ernst. Die Finanzinstitute sehen die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts in Verbindung mit einer Haftungsverpflichtung der Banken wegen einer großen Fülle ungelöster Einzelprobleme und Unklarheiten als zum Scheitern verurteilt an und rufen nun den VfGH an, teilte Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundesparte Bank und Versicherung der WKÖ, am Dienstag mit. An der Aktion seien alle Sektoren der Kreditwirtschaft beteiligt.

Kritik am termin
Dass die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts scheitern müsse, habe eine "eingehende Prüfung" ergeben, heißt es in der Aussendung. Die Banken kritisieren auch, dass die Regelung am vorletzten Tag des Jahres 2010 veröffentlicht wurde aber schon am 1.1.2011 in Kraft trat. In Deutschland habe die Einführung einer vergleichbaren Regelung zwei Jahre benötigt.

"Neuland"
Die betroffenen Institute seien zwar in Form einer Abzugssteuer mit einer Haftungsverpflichtung konfrontiert, wüssten aber "in vielen Fällen" nicht, wie sie sich verhalten sollen. "So wird etwa mit dem Derivate-Bereich völliges Neuland betreten", so Pichler. Außerdem verweist er auf das "Missverhältnis zwischen Einführungs- und Erhebungsaufwand" - der erwartete Steuerertrag stehe in keinem Verhältnis zu dem von den Banken erwarteten Aufwand von rund 260 Millionen Euro.

Die Verfassungsrichter sollen nach Vorstellung der Banken nicht die Steuer selber überprüfen, sondern die Durchführungsregeln. Auch sollen sie klarstellen, "wo die Grenzen für eine Verpflichtung Dritter zur Durchführung staatlicher Aufgaben liegen" so Pichler.

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