Um Mio. geschädigt

Hälfte der MEL-Anleger bekommt 1/3 zurück

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Meinl Bank hat sich mit 5.500 Anlegern der früheren Meinl European Land verglichen.

In die Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL) kommt - kurz nach Beginn der Verjährung - an der Anlegerfront wieder Bewegung. Nach zähen Verhandlungen hat sich die Meinl Bank zu einem Vergleich mit mehr als 5.500 Anlegern bereiterklärt. Die Einigung betrifft rund 5.000 Kleinanleger, die sich an die Arbeiterkammer (AK) bzw. den Prozessfinanzierer Advofin gewandt haben sowie mehr als 500 Klienten des Grazer Rechtsanwalts Harald Christandl. Wer das Angebot annimmt, bekommt etwa ein Drittel seines Verlustes ersetzt, muss aber im Gegenzug seine Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Diese will sich nämlich das Geld bei "unabhängigen" Vermittlern holen.

Millionen fließen
Den von der AK vertretenen Anlegern zahlt die Meinl Bank für ihre erlittenen Kursverluste einen Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Mio. Euro. Damit wird mehr als ein Drittel der Verluste ersetzt, teilte AK-Direktor Werner Muhm am Dienstag mit. Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richte sich nach dem eingesetzten Kapital, wobei Kleinanleger prozentuell mehr bekommen sollen als Großinvestoren. Über die genaue Staffelung sei Stillschweigen vereinbart worden.

Die Einigung zwischen AK und Meinl Bank betrifft knapp 1.500 Anleger, deren Daten von der AK erfasst wurden und die maximal 60.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben. Außerdem sind mehr als 3.500 Anleger erfasst, die sich einer Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin angeschlossen haben und AK-Mitglied sind. Hier beträgt die Investitionsobergrenze 30.000 Euro. Advofin vertritt in der Causa MEL insgesamt rund 8.000 Anleger.

Jene Konsumenten, die sich bei der AK beschwert haben, haben im Schnitt rund 23.000 Euro investiert und 12.000 Euro verloren. Die Beteiligten der Advofin-Klage haben durchschnittlich 12.000 Euro in MEL-Papiere gesteckt und einen Kursverlust von 9.500 Euro erlitten.

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Einwilligung tilgt alle Ansprüche
Die Betroffenen haben bis 15. September Zeit, um das Angebot anzunehmen. Wer einwilligt, darf keine weiteren Ansprüche mehr gegen die Meinl Bank und die Vertriebsfirma Meinl Success geltend machen, beendet ein möglicherweise anhängiges Gerichtsverfahren und zieht einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück.

Außerdem müssen die Anleger ihre Ansprüche an die Meinl Bank abtreten, denn diese will allfällige Anlegeransprüche gegen Dritte - insbesondere Finanzdienstleister, die die Anleger beraten haben - einklagen. Dem Vernehmen nach hat es die Bank vor allem auf OVB und EFS abgesehen. Ist die Meinl Bank hier erfolgreich, winkt den Anlegern eine Nachbesserung der Entschädigung. Die genauen Informationen erhalten die Betroffenen von der AK in den kommenden Tagen.

Strafverfahren gegen Julius unberührt
Im Gegenzug werden die fünf laufenden Verfahren zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank sowie der Meinl Success Finanz beendet. Auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und die AK-Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die ebenfalls MEL-Papiere vertrieben haben, hat die Einigung keine Auswirkungen. Kunden, die ihre MEL-Zertifikate nicht über die Meinl Bank, sondern über ein anderes Geldhaus gekauft haben, sind von der Lösung nicht erfasst.

Daneben können sich auch über 500 Mandanten des Anwalts Christandl über eine Einigung mit der Meinl Bank freuen. Jene Anleger sollen ebenfalls ein Drittel ihres Verlustes ausgeglichen bekommen. Die Meinl Bank will die Ansprüche, die die Anleger dann an sie abtreten, gegen die Finanzberater und die Nachfolgefirma der MEL, Atrium European Real Estate als Emittentin der Papiere geltend machen.

"Soziale und faire" Lösungen
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl sprach "sozialen und fairen" Lösungen für die Anleger, fügte aber hinzu, dass die Einigung "keine Präjudizierung von gerichtlich anhängigen Anlegerverfahren" darstelle. Der Banker sieht die Verantwortung für die mitunter dramatischen Verluste der Anleger weiterhin nicht bei seinem Institut, sondern bei Vermittlern der MEL-Papiere: "Juristisch gesehen haften die unabhängigen Finanzdienstleister für ihre Fehlberatung, die Meinl Bank ist der falsche Adressat für Klagen."

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