Geldsegen für Pröll

Höhere Grundsteuer könnte 1 Mrd. bringen

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Währungsfonds, Wifo und IHS plädieren für eine Neubewertung der Einheitswerte. Damit könnte mit einem Schlag das Budget saniert werden.

Der Internationale Währungsfonds empfiehlt Österreich eine höhere Grundsteuer zur Budgetsanierung. Tatsächlich sind die Einnahmen aus dieser Gemeindeabgabe zuletzt stagniert. Zwar ist allein das private Immobilienvermögen laut Nationalbank zumindest 690 Mrd. Euro wert, die zur Steuerbemessung verwendeten "Einheitswerte" wurden allerdings 1973 erhoben und sind entsprechend veraltet.

Neubewertung der Einheitswerte

Das Wirtschaftsforschungsinstitut empfiehlt daher eine Neubewertung. Das könnte nach Ansicht von Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller bis zu eine Milliarde Euro fürs Budget bringen. Zumindest eine Neubewertung des landwirtschaftlichen Grundvermögens ist heuer gesetzlich vorgeschrieben.

Jahrzehntelanger Rückgang

Dass bei der Grundsteuer Spielraum nach oben besteht, zeigt ein Blick auf die langfristige Einnahmen-Entwicklung: Derzeit bringt die Grundsteuer jährlich rund 580 Mio. Euro ein, das sind etwa 0,2 % der Wirtschaftsleistung. Rund 96 % der Einnahmen fließen an die Gemeinden, für die die Abgabe aber jährlich weniger wert wird. Laut Wifo sind die Grundsteuer-Einnahmen seit der letzten Neubewertung Mitte der 70er Jahre real gesunken: Lagen sie 1965 noch bei 0,32 % der Wirtschaftsleistung, waren es 1975 nur noch 0,27 %, weitere zehn Jahre später brachte die Grundsteuer 0,24 % des BIP ein, 1995 0,23 und 2008 nur noch 0,2 %.

Grund für diese "Erosion" der Einnahmen: Die Grundsteuer wird nicht auf Basis der tatsächlichen Marktwerte berechnet, sondern auf Grundlage von "Einheitswerten", die seit Jahrzehnten nicht mehr wertberichtigt wurden. Die letzte "Haupterhebung" für landwirtschaftliche Immobilien ("Grundsteuer A") fand 1988 statt, jene für sonstige Immobilien ("Grundsteuer B") 1973. Die von den Bauern entrichtete "Grundsteuer A" stagniert seither bei rund 26 Mio. Euro - hat wegen der Inflation also real stark an Wert verloren. Die "Grundsteuer B" (hier wurden die Einheitswerte 1977, 1980 und 1983 um insgesamt 35 % pauschal erhöht) verzeichnet zwar nominelle Zuwächse, diese liegen aber mit durchschnittlich 4,5 % pro Jahr seit 1976 unter dem nominellen Wirtschaftswachstum (5,2 %).

IHS teilt Wifo-Meinung

Eine Anhebung der Einheitswerte auf 90 % der realen Marktpreise könnte nach Ansicht des Wifo selbst bei einem auf 0,5 % halbierten Steuersatz und Ausnahmen für Häuslbauer und Landwirtschaft zusätzliche Steuereinnahmen von 0,5 bis zu einer Milliarde Euro generieren. Auch das IHS hat ähnliche Zahlen genannt. Ein Vorteil der Grundsteuer gegenüber anderen Vermögenssteuern wäre laut Schratzenstaller auch, dass die Abgabe auf unbewegliches Grundvermögen "sicher nicht der Gefahr der internationalen Steuerflucht ausgesetzt ist". Gerade für Gemeinden biete sich damit eine langfristig ergiebige Finanzquelle, zumal ein klarer Zusammenhang zwischen der Steuer und den kommunalen Dienstleistungen bestehe.

Außerdem verweist Schratzenstaller auf die von der Nationalbank erhobene ungleiche Verteilung des Immobilienvermögens, es wäre daher eine Gerechtigkeitsfrage, im Rahmen der Konsolidierung auch die Grundsteuer anzuheben. Allerdings müsste man in diesem Fall eine regelmäßige Neubewertung der Immobilien vornehmen. "Das ist natürlich aufwendig", räumt die Wifo-Expertin ein. Es gebe aber internationale Vorbilder mit einem marktnahen Bewertungssystem, etwa die USA. "Kreativität" bräuchte es zudem auch, wenn man die Überwälzung von höheren Grundsteuern auf die Mieter verhindern wolle und bei der Frage, wie landwirtschaftliche und gewerbliche Immobilien zu bewerten sind, so Schratzenstaller.

Zumindest bei den landwirtschaftlichen Immobilien ("Grundsteuer A") schreibt das "Bewertungsgesetz" eine neue "Hauptfeststellung" zum 1. Jänner 2010 vor. Das Finanzministerium wollte diese Neubewertung der Agrarimmobilien wegen politischer Widerstände, hoher Kosten und geringer Ertragschancen absagen. Eine entsprechende Novelle wurde allerdings ohne Abstimmung mit dem Koalitionspartner in Begutachtung geschickt und von der SPÖ blockiert. Ob die Hauptfeststellung nun doch noch durchgeführt wird, war im Büro von Finanzminister Josef Pröll (V) vorerst nicht in Erfahrung zu bringen.

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