2,1 Prozent

Ab 1. Juli: Lohnerhöhung für 35.000 Eisenbahner

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Sozialpartner einigten sich auf Aktualisierung des Kollektivvertrags.

Die 35.000 Mitarbeiter der 50 heimischen Eisenbahnunternehmen erhalten eine Ist- und KV-Lohnerhöhung von 2,1 Prozent. Darauf haben sich die Sozialpartner - Wirtschaftskammer und Gewerkschaft vida - nach acht Verhandlungsrunden am Mittwochabend geeinigt, wie sie der APA mitteilten. Der Abschluss gilt ab 1. Juli. Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Spezielle Verbesserungen gibt es auch für Lehrlinge.

   So sollen die Nachwuchskräfte nicht nur eine höhere Entschädigung bekommen, sondern vor allem auch in allen Eisenbahnunternehmen künftig Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Das gab es bisher nicht in allen Firmen. Die bisherigen Regelungen zur Lehrlingsentschädigung auf Betriebsebene würden künftig branchenweit im KV geregelt, teilten vida-Chef Roman Hebenstreit und der Chef des Fachverbands Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Thomas Scheiber, mit.

   Die Verbesserungen für Lehrlinge machten deutlich, "dass den Sozialpartnern gerade die Ausbildung und Zukunft der Lehrlinge am Herzen liegt": "Diese Verbesserungen stellen einen maßgeblichen Schritt zur Attraktivierung der eisenbahnspezifischen Lehrberufe für junge Menschen dar", so Scheiber und Hebenstreit. Die Wertschätzung gegenüber dem Nachwuchs sei besonders bezogen auf kommende Herausforderungen wichtig. In den kommenden Jahren gibt es wegen Pensionierungen in den Eisenbahnunternehmen, allen voran den ÖBB, einen Personalbedarf von mehr als 10.000 Beschäftigten.

   Die beiden obersten Verhandler loben ihre Gespräche und die Sozialpartnerschaft, die zuletzt von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) für tot erklärt worden war, grundsätzlich: "Über die Regelung der Einkommen hinausgehend haben wir sehr konstruktive Verhandlungen geführt. Mit gemeinsamen Workshops und themenfokussierten Arbeitsgruppen haben wir neue Wege beschritten. Wir haben gezeigt, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft trag- und zukunftsfähige Ergebnisse für Unternehmen und Beschäftigte erreicht werden."

   Zukünftig könnten Eisenbahner auch für Adoptiv-, Wahl- und Pflegekinder sowie für Kinder in einer eingetragenen Partnerschaft eine Dienstverhinderung in Anspruch nehmen, teilten Arbeitgeber und -nehmer weiters mit. Dies sei gesellschaftlichen Veränderungen geschuldet - etwa neuen Familienmodellen wie eingetragenen Partnerschaften und Patchworkfamilien.

   Die Sozialpartner haben auch beschlossen, dass eine kurzfristige höhere Dienstverwendung künftig schon ab dem ersten Monat bezahlt wird. Rückwirkend wird auch der erste Monat in der höheren Verwendung als Zulage ausbezahlt. Auch eine Anrechnung von Karenzzeiten auf den Krankengeldanspruch und die Kündigungsfrist wurde vereinbart.

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