TV-Deal

Aufstand gegen ATV-Verkauf

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Entscheidung, ob eine vertiefende Prüfung kommt, fällt die Wettbewerbsbehörde bis 9. März.

Den Kaufvertrag haben für seinen Privat-TV-Sender ATV an die deutsche Mediengruppe Pro7Sat1 Puls4 hat der Filmhändler Herbert Kloibner schon einmal unterzeichnet. Geschätzter Preis: Bis zu 25 Millionen Euro. Doch beim Verkauf in der geplanten Form an den deutschen Medienmulti ist jetzt erstmal die Konkurrenz am Zug.

Der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) flatterte bis zu gestrigen Stellungnahmefrist für Marktteilnehmer, die sich von der geplanten Übernahme des Privatsenders durch ProSiebenSat.1Puls4 betroffen fühlen einiges an Lesestoff ins Haus. Schon nächsten Montag wird sich die Wettbewerbskommission mit dem Thema befassen. Die Deadline für die „Phase I“ der kartellrechtlichen Prüfung durch die BWB ist der 9. März.

ORF auf Barrikaden

Die Wettbewerbshüter halten vorerst alle Informationen zu den eingelangten Stellungnahmen unter Verschluss. Der ORF will in seiner Stellungnahme allerdings drei „Themenfelder“ mit der Behörde erörtern. Zum einen will man verhindern, dass es künftig „eine Schlechterstellung des ORF gegenüber einer neuen ProSiebenSat.1Puls4ATV-Gruppe gibt, was Themen wie Vermarktung angeht“. Weiterer wichtiger Punkt ist dem ORF das Thema Lizenzmarkt sowie der Werbemarkt – „Stichwort Dumpingpreise“, heißt es am Küniglberg. Pro7Sat1Puls4 ist in Werbung bereits die marktbeherrschende Privatsendergruppe Land.

Marktbeherrschung

Eine Stellungnahme hat auch der RTL-Vermarkter IP-Österreich abgeschickt. Befürchtet wird eine „Marktverengung“: ProSiebenSat.1Puls4 könnte „möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung“ in Österreich einnehmen, wodurch Nachteile für die IP-Österreich auf der Hand lägen.

Auflagen für Verkauf

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits ein Paket mit Auflagen für die Übernahme des Privatsenders ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls4-Gruppe vorgelegt: ATV muss demnach als eigenständiger österreichischer Sender mit eigener Redaktion fortgeführt werden. Der Sendername soll zumindest fünf Jahre weiter bestehen. So gut wie keine Auflagen gibt es im Werbebereich.

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