Langjähriger ORF-Personalchef dienstfrei gestellt

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ORF-Gener Wrabetz hat Wolfgang Buchner mit sofortiger Wirkung dienstfrei gestellt. Grund ist offenbar eine Beschwerde Buchners beim Bundeskommunikationssenat, in welcher der Rundfunkrechtsexperte für seine Schwester die jüngste Publikumsratswahl beeinsprucht und in Frage stellt. Der ORF sieht darin einen unternehmensschädigenden Akt des ORF-Mitarbeiters Buchner.

Buchner moniert in der von ihm verfassten Beschwerde, dass bei der Publikumsratswahl zwar die Gebührenzahler wahlberechtigt sind, nicht aber andere "Rundfunkteilnehmer" im gleichen Haushalt. Als konkreten Fall führt er seine Schwester an, die als Mitbewohnerin vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Dies sei grob gleichheitswidrig.

"4 Mio. legale Rundfunkteilnehmer von der Wahl auszuschließen, nur weil sie als Mitbewohner von der Gebührenpflicht befreit sind, verletzt auch das Demokratieprinzip der Verfassung, das von einem allgemeinen und gleichen Wahlrecht ausgeht", heißt es in der Beschwerde weiter. Daneben liege auch eine "geschlechtsbezogene Diskriminierung" vor, weil die GIS-Meldung in Familien überwiegend auf Männer laufe.

Der ORF sieht in der Beschwerde Buchners eine klassische Unvereinbarkeit, da dieser als langjähriger Berater und Betreuer der Gremien nunmehr gegen diese und deren Arbeit auftritt. Wie man hört, geht man von einer unternehmensschädigenden Provokation des bisherigen Leiters des Gremienbüros aus.

Buchner selbst erklärte bereits Anfang der Woche in einer Stellungnahme, dass die von ihm im Namen seiner Schwester eingebrachte Beschwerde nicht auf eine Aufhebung der Wahl ziele, was rechtlich gar nicht möglich sei, sondern viel mehr den Zweck haben soll, dass diese Wahl die letzte war. "Die Wahl ist nämlich teuer, vom Publikum nicht angenommen und unverhältnismäßig kurios", so Buchner.

"Wahl unverhältnismäßig"

Darüber hinaus sei die Wahl unverhältnismäßig, weil nur sechs von 35 Publikumsräten gewählt werden. Buchner: "In einer Zeit, in der der ORF und seine Belegschaft unter rigidem Spardruck stehen, sollte alles unternommen werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die Beschwerde geht von der Hoffnung aus, dass die Wahl mit der jetzt vorbereiteten Novelle des ORF-Gesetzes abgeschafft wird."

Verwundert reagiert man im ORF auch deshalb, weil der Medienrechtler Buchner 2001 in die Gesetzwerdung zur Publikumsratswahl eingebunden war und als ORF-Administrationschef auch maßgeblich an der Festlegung der Wahlordnung mitgewirkt hatte. Danach hatte er für die ORF-Gremien mehrere Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Publikumsratswahl erstellt.

Derzeit ist Buchner übrigens Leiter des ORF-Gremienbüros. Buchner beeinspruche sich damit nicht nur quasi selbst, sondern auch jene, für die er eigentlich arbeitet und die er nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen habe, hieß es im ORF. Für Unmut am Küniglberg sorgt aber auch der Umstand, dass Buchners Beschwerde dem ORF in Sparzeiten zusätzliche Kosten in Millionenhöhe bescheren könnte.

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