Meinl Bank kritisiert widersprüchliche MEL-Urteile

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Ein "widersprüchliches Bild bei MEL-Anlegerurteilen" ortet die Meinl Bank. Zwei Urteile des Handelsgerichts Wien betreffend Anlegerklagen wegen Meinl European Land (MEL) seien am 23. Februar zugestellt worden, beide in erster Instanz und nicht rechtskräftig.

In einem Fall wurde eine Anlegerklage wegen Irrtums abgewiesen und damit der Meinl Bank recht gegeben, das andere Mal wurde hingegen für den klagenden Anleger entschieden. Die beiden Urteile wurden von zwei verschiedenen Richtern gefällt.

Das erste Urteil wird von der Meinl Bank als "klares Signal gegen Aktienkauf auf Probe" interpretiert. Das Prinzip der Eigenverantwortung könne bei Kapitalmarkttransaktionen grundsätzlich nicht infrage gestellt werden. Das zweite Urteil, gegen die Meinl Bank, werde angefochten: Der Entscheid widerspreche "eklatant" dem Wertpapieraufsichtsgesetz, das umfassende Pflichten der konzessionierten Anlageberater regelt.

Sämtliche gesetzlich geforderte Risikohinweise seien in den dem Anleger übergebenen und von diesem unterfertigten Unterlagen vorhanden. Auch nehme eine Werbebroschüre mitunter eine "verkürzende Produktbeschreibung" vor, daher sei die Beratung durch den Anlageberater umso wichtiger, betont die Bank. Nach Angaben der Meinl Bank vom 10. Februar sind derzeit etwa 1.300 bis 1.500 Zivilklagen von Anlegern anhängig.

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