Heli Austria klagt Republik Österreich

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Mit einer Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich ist die Causa um das seit Jänner geltende Rettungsflugverbot für Hubschrauber des Salzburger Unternehmens "Heli Austria" von Roy Knaus um eine Facette reicher. Knaus wehrt sich damit gegen eine Entscheidung der Luftfahrtbehörde Austro Control, die seinem Unternehmen die Genehmigung für Rettungsflüge mit Helikoptern an 5 Standorten in Tirol und Salzburg entzogen hat.

Der Unternehmer fordert von der Republik allein für Jänner Schadenersatz in Höhe von 768.000 Euro. Darin seien auch 20.000 Euro wegen "Kreditschädigung für die wahrheitswidrige mediale Verbreitung der Behauptung, die Knaus-Hubschrauber würden nicht den europäischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen" inkludiert: "Es sind knapp über 250 Flüge, die wir im Jänner nicht fliegen konnten", gab er an.

Für Februar werde er eine Klage über eine Summe von 1 Mio. Euro einbringen. Knaus hoffte nach der momentan vierwöchigen Frist zur Klagebeantwortung vonseiten der Republik "auf einen raschen Gerichtstermin" am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien.

Im Moment habe das Unternehmen lediglich einen Helikopter im Bundesland Salzburg in Betrieb, der den Zulassungskriterien entspreche. Knaus habe bereits Gespräche mit ausländischen Luftfahrtbehörden geführt, um die Genehmigung für Rettungsflüge in Europa zu erhalten.

Das Salzburger Hubschrauberunternehmen musste 71 Mitarbeiter in Tirol und Salzburg zur Kündigung anmelden. Hintergrund sind strengere österreichische Vorschriften für Rettungshubschrauber seit 1. Jänner, nach denen Maschinen an 5 Standorten in Salzburg und Tirol nicht mehr fliegen dürfen. Die neuen Vorschriften sehen nur mehr den Einsatz von Hubschraubern mit einer speziellen Zulassung (Kategorie A) als höchste Leistungsklasse vor.

Diese erfüllen die Helikopter von "Heli Austria" laut Austro Control nicht. Knaus bestreitet dies. Betroffen sind die Tiroler Standorte in Karres (Bezirk Imst), Matrei in Osttirol und Hochgurgl im Ötztal. In Salzburg sind dies St. Johann im Pongau und Bad Hofgastein.

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